Der Jahresabschluss stellt den finanziellen Abschluss Ihres Geschäftsjahres sowie das Ergebnis der Buchführung schwarz auf weiß dar. Anhand der Ergebnisse wird die Höhe der Besteuerung abgeleitet. Und falls Dividenden oder Erfolgsbeteiligungen ausgeschüttet werden sollen, errechnet sich auch deren Höhe aus dem Ergebnis. Klar und verständlich präsentieren wir Ihnen den Jahresabschluss und zeigen Ihnen, wie es um Ihren Unternehmenserfolg bestellt ist.
Bilanz und GuV
Der Jahresabschluss eines Unternehmens mit Buchführungspflicht (doppelter Buchführung) umfasst:
- Bilanz
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Anhang (erweiterter Jahresabschluss) bei Kapitalgesellschaften
Leistungsbestandteile Jahresabschluss:
- Erstellung Handelsbilanz
- Erstellung Steuerbilanz
- Veröffentlichung im Bundesanzeiger
- Erstellung Anhang
Die Erstellung von Jahresabschlüssen unterliegt handels- und steuerlichen Vorschriften. Wer bilanzierungspflichtig ist, möchte mit seinem Jahresabschluss wirtschaftliche Stärke demonstrieren, aber auch durch einen möglichst niedrigen Gewinn die Steuerbelastung senken. Wir wissen darum und folgen diesen Grundsätzen bei der Erstellung Ihres Jahresabschlusses.
Einnahmen–Überschuss-Rechnung
Als kleinerer Gewerbetreibender oder Freiberufler sind Sie lediglich zur Erstellung einer Einnahme-Überschuss-Rechnung gem. § 4 Abs. 3 EStG verpflichtet.